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Wann darf ich eine Brennholzsäge benutzen?

Die Benutzung einer Brennholzsäge ist durch den Gesetzgeber eingeschränkt. Im Bundesimmissionsgesetz finden sich entsprechende Regelungen für den Betrieb von nicht genehmigungspflichtigen Maschinen, zu den auch Brennholzsägen gehören. Grundsätzlich sieht der deutsche Gesetzgeber die Nachtruhe als eine besonders schützenswerte Zeit an. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens, ist daher grundsätzlich auf die Vermeidung von Lärm zu achten. Gleiches gilt für Sonn- und Feiertage, an denen ganztägig der Betrieb einer Brennholzsäge untersagt ist. In der zum Bundesimmissionsgesetz gehörenden Verordnung für Geräte- und Maschinenlärmschutz wird der Betrieb dieser Maschinen genauer definiert. Weitere Vorgaben des Gesetzgebers werden auf Landes- und Kreisebene durch entsprechende Gesetze und Verordnungen getroffen und können die vorgenannten Regelungen weiter einschränken.

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Unterschiedliche Nutzungszeiten von Brennholzsägen in Wohn- und Industriegebieten

Gemäß Maschinenlärmschutzverordnung ist insbesondere in allgemeinen Wohngebieten, in Gebieten die zur Erholung ausgeschrieben sind oder aber auch auf Geländen von Kur- oder Krankenhäusern die Benutzung einer Brennholzsäge nicht in den Zeiten von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens und generell an Sonn- und Feiertagen gestattet. In Industrie- oder Gewerbegebiete ist die Nutzung der Geräte ebenfalls nicht gänzlich frei, da hier zumindest die vorgeschriebene Nachtruhe eingehalten werden muss. Bei Bedarf kann jedoch beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

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Durch den teilweise hohen Lärmpegel sollte die Wippsäge also nur unter der Woche, bzw. an den erlaubten Arbeitszeiten genutzt werden. So vermeidet man Ungereimtheiten mit den Nachbarn. Der Lärm wird hauptsächlich bei dem Sägen von Holz erzeugt, sprich, wenn die Kreissäge das Holz berührt und durch dieses sägt. Im Ruhezustand der Brennholzsäge, wenn sich nur das Brennholzsägeblatt dreht, dann ist die Lautstärke OK und nicht so laut. Dennoch sollte die Säge aufgrund der Lautstärke und der damit verbundenen Lärmbelästigung nur in den erlaubten Arbeitszeiten verwendet werden. Aber das dürfte ohnehin klar sein und somit kein Nachteil, bei der Anschaffung und Verwendung dieser Wippsäge, bzw. Brennholzsäge.

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