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Wie laut ist eine Brennholzsäge?

Brennholzsägen zählen nicht gerade zu den leisen Arbeitsgeräten. Sie können je nach Bauart einen Lärmpegel über 100 dB während des laufenden Betriebes erreichen. Hauptverantwortlich für diese Lärmentwicklung sind die verbauten Elektromotoren und Sägeblätter, die bei den meisten Geräten zumindest teilweise offen liegen. Aufgrund der hohen Lärmentwicklung ist bei der Arbeit mit einer Brennholzsäge auch ein Gehörschutz zu tragen, da der Lärmpegel von 100 dB als schädlich für den Gehörgang eingestuft wurde. Da die Maschinen aufgrund der hohen Staubentwicklung nur im Freien betrieben werden dürfen, sind die Betriebszeiten eingeschränkt.

 

Gesetzliche Vorschriften zu Betriebszeiten einer Brennholzsäge

Auch wenn eine Brennholzsäge auf einem Privatgrundstück betrieben wird, unterliegt sie gesetzlichen Regelungen zu Nutzungszeiten. Der Gesetzgeber hat die Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens grundsätzlich als schützenswerte Nachtruhe im Bundesimmissionsgesetz festgelegt. Gleiches gilt für Sonn- und Feiertage, an denen eine Brennholzsäge nicht betrieben werden darf. Genauere Auskünfte lassen sich in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes finden. Grundsätzlich kann demnach eine Maschine dieser Bauart aufgrund ihrer Lautstärke nur von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr eingesetzt werden. Die Regelungen dienen hauptsächlich dazu, das nähere Wohnumfeld zu schützen. Davon abweichen können jedoch Verordnungen auf Landes- und Kreisebene.

Wenn die Wippkreissäge benutzt wird, ist sie nicht immer gleich sehr laut. Denn solange sie sich im Leerlauf befindet, ist der Geräuschpegel auch deutlich niedriger und beträgt nicht selten weniger als die Hälfte bei dem tatsächlichen Sägen. Wenn das Holz das Sägeblatt berührt und somit geschnitten wird, entsteht eine Reibung, welche eine entsprechende Lautstärke erzeugt.

Daher sollte die Maschine nur an den erlaubten Tagen zu den erlaubten Zeiten benutzt werden, damit keine Nachbarn gestört werden. In der Regel wird die Säge ohnehin nur dann zum Einsatz kommen, wenn gearbeitet wird, sodass an Sonn- und Feiertagen eben nicht gearbeitet wird und an Werktagen die Arbeitszeit häufig zwischen 7 und 20 Uhr liegt, sodass es keine Probleme geben sollte.


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